Es wird vorgetragen, daß bei der öffentlichen Ausstellung der 17 Ruthen haltenden quest. Wegestrecke an der Hochstraße vor dem Niederthore Theod. Hellersberg mit 609 Thlr. Letzbietender geblieben sei, daß aber von der Witwe Joseph Dünbier ein Nachgebot bis zum Preise von 700 Thlr. gemacht worden, woran man sich auch bei einer nochmaligen öffentlichen Ausstellung gebunden halte.
Während von der einen Seite geltend gemacht wurde, daß das fragliche Wegeterrain mit 609 Thlr. über Preis bezahlt sei und dafür auf das Nachgebot nicht einzugehen sein dürfte, wird von der anderen Seite hervorgehoben, daß nach den Bedingungen Nachgebote nicht ausgeschlossen seien und demnach das gemachte Nachgebot, das jedenfalls beträchtlich zu nennen, nicht unberücksichtigt gelassen werden dürfe.
Die Versammlung fand es für angemessen, die Entscheidung auf acht Tage auszusetzen, bis wohin möglicherweise zwischen den beiden Reflectanten eine selbst für die Stadt wünschenswerthe Verständigung erzielt werde.
actum ut supra