Der Versammlung wird mitgetheilt, daß die Firma Nix & Companie in Folge der ihr verweigerten Bau-Erlaubniß in der projectirten Königsstraße, bis dahin, daß diese Straße eröffnet oder die Bau-Erlaubniß ertheilt werde, eine jährliche Entschädigung von 150 Thlr. als Zinsen des in Gelde veranschlagten Unterschiedes zwischen dem Werthe des Terrains als Bauterrain und jenen
[Nächste Seite] des Terrains, wie es gegenwärtig benutzt wird, von der Stadt beanspruche. Werde auf die Bewilligung dieser Entschädigung nicht eingegangen, so behalte die Firma Nix & Companie sich ihre Schritte vor.Nach Erörterung der Sache war die Versammlung der Meinung, daß man etwaigen Schritten der genannten Firma entgegensehen werde.
actum ut supra