Die voriges Jahr wegen der eingetretenen Ereignisse vertagte Angelegenheit der Scheibenschützengesellschaft wurde wiederum in Berathung genommen. Die Versammlung beschließt die angeblich dem Antrage der Gesellschaft vom 13. Juli 1870 beigefügte Zeichnung, welche sich nicht vorfindet, auf städtische Kosten nochmals anfertigen zu lassen und alsdann die Genehmigung der Königlichen Regierung zu dem Project durch die Gesellschaft selbst herbeiführen zu lassen. - Erst nachdem diese landespolizeiliche Genehmigung vorgelegt, wird Stadtrath über die Ansprüche der Scheibenschützengesellschaft weiter beschließen können.
a. u. s.