Band 55: Eintrag vom  7. August 1867 (Nr. 76)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Verding der Arbeiten und Lieferungen für den Neubau der gemeinschaftlichen Erftbrücke an Bergshäuschen.

Nach Einsicht der Verhandlungen über den heute Statt gefundenen Verding der Arbeiten und Lieferungen für den Neubau der mit der Gemeinde Norf gemeinschaftlichen Erftbrücke zu Bergshäuschen, ertheilte die Stadtverordneten-Versammlung ihrerseits ihre Genehmigung, daß die Holzlieferung dem J. W. Philippen von Corschenbroichzu 17 Silbergroschen pro Kubikfuß Buchenholz,

[Nächste Seite] (von dem Ulmenholz sei Abstand zu nehmen, weil Buchenholz diesem vorzuziehen sei,) und daß die Maurerarbeiten inclusive Materialien jedoch mit Ausschluß der Ma Ziegelsteine dem Maurermeister A. Lemm von Glehn zu 2 % unter dem Anschlage, die Lieferung der Ziegelsteine aber demselben zum Anschlage übertragen werden. Die um ein Geringes günstigere Offerte des Maurermeisters Hamacher von Glehn wurde nicht acceptirt, weil dieser weniger qualifizirt erscheine. Sodann erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, daß die nicht verdungenen Einrammungs- und WasserbewältigungsArbeiten durch den Baurath Weise dem Lieferanten des Holzes bestmöglichst unter der Hand übertragen werden.

actum ut supra