Band 55: Eintrag vom  20. Mai 1867 (Nr. 24)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Erftbrücke am Bergshäuschen.

Die Stadtverordneten-Versammlung, welcher der von dem Herrn Baurath Weise aufgestellte Kostenanschlag über den nothwendigen Neubau der mit der Gemeinde Norf gemeinschaftlichen Erftbrück zu Bergshäuschen vorgelegt wurde, erklärte sich in heutiger Sitzung damit einverstanden, daß die neue Brücke vollständig massiv gebaut und mit der auf 2150 Thaler

[Nächste Seite] veranschlagter Ausführung vorgegangen werde.

Wie bereits Seitens des Gemeinderaths von Norf, so glaubte man auch von hier aus beantragen zu müssen, daß ein Theil der Kosten und insbesondre jene der Seitenpfeiler durch die Erft-Meliorations-Genossenschaft getragen werden, da letzterer die Unterhaltung der Erftufer obliege, und die Erftbrücke am Bergshäuschen sowohl durch die auf Veranlassung der genannten Genossenschaft auf 46 bis 47 Fuß lichte Weite angelegten Schleusen an der Gnadenthaler Mühle als auch durch den unmittelbar unterhalb der Brücke projectirten und genehmigten Durchstich, mehr zu leiden habe.

Der in der Sitzung anwesende Stadtverordnete Melchers erklärte in seiner Eigenschaft als Besitzer der Gnadenthaler Erftmühle, daß er für die neue Erftbrücke zu Bergshäuschen eine lichte Weite von 48 Fuß beantrage, zumal er von der Erftmeliorations-Genossenschaft angehalten worden sei, seine oberhalb gelegenen neuen Schleusen auf 46 - 47 Fuß lichte Weite anzulegen.

Die Versammlung erwiderte hierauf, daß die jetzige Brückenweite 36 Fuß betrage, die neue Brücke ebenfalls auf dieser Weite projectirt sei und letztere für die Interessen der Gemeinden ausreiche, und daß demnach, falls höheren Orts eine Weite von 48 Fuß genommen werden möchte, die derfallsigen Mehrkosten von ca. 500 Thalern selbstverständlich der Erftmelierotions-Genossenschaft zu Theil fallen.

actum ut supra