Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich damit einverstanden, daß die beschädigte Erftbrücke zu Bergshäuschen auf gemeinschaftliche Kosten der betheiligten Gemeinden Norf und Neuss, auf Grund des vorliegenden Anschlages des Baumeisters Thomas und unter dessen speziellen Leitung in Stand gestellt werde. Die Versammlung bewilligte hierzu 160 - 170 Thlr, und bestimmte, die Arbeiten nicht verdingsweise, sondern unter Aufsicht des Baumeisters Thomas ausführen zu lassen. actum ut supra