Auf eine erneuerte Eingabe von Ulmer um Genehmigung des von ihm projectirten Baues eines Kesselhauses, nebst Maschinenkammer und Dampfschornstein mit Rücksicht auf den Vertrag vom 24. Juni 1869 erklärt die Versammlung sich zur Ertheilung der Bauerlaubniß bereit, wenn von Ulmer die versprochene bessere Facade hergestellt wird und überträgt die Angelegenheit der Baukommission zur definitiven Regulirung.
a. u. s.