Der Vorsitzende macht die Mittheilung, daß die beschlossene Verlegung des katholischen Begräbnisplatzes nach der Büttger-Chaussee von der Königlichen Regierung genehmigt worden sei, und autorisirt darauf die Versamm-
[Nächste Seite] lung den Bürgermeister das zum neuen Begräbnisplatze in Aussicht gestellte, {Grundstück} zwischen der Büttgerstraße und dem Glehnerwege Flur C No. 446/102 gelegene Stück Ackerland von Louis Sels in einer Größe von 11 Morgen 154 Ruthen zum Kaufpreise von 300 Thlr. pro Morgen, welcher zu 4 1/2 % jährlicher Zinsen einstweilen stehen bleiben kann, zu acquiriren.Sodann beschließt Stadtrath von dem neuen Kirchhofe durch Kataster-Geometer Rappenhöner eine Zeichnung und Eintheilung anfertigen zu lassen, so daß mit der Einrichtung des neuen Kirchhofes baldmöglichst begonnen werden kann.
a. u. s.
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