Band 56: Eintrag vom  24. November 1873 (Nr. 976 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Befestigung des Erftufers.

Der Vorsitzende referirt über den Vorschlag der beiden Commissionen für städtisches Eigenthum , Handel und Verkehr, welcher dahin geht: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

1. der Königlichen Regierung gegenüber die Erklärung abzugeben, daß die Stadt Neuss bereit sei, das rechtsseitige Ufer des Erftcanals vom so g enannten Gräbchen, wo das städtische Eigenthum aufhört, an bis zur Mündung nach dem Projecte B des Wasserbauinspectors Schmidt vom 10. November cu rant zu befestigen; mit den Befestigungsarbeiten zu beginnen, sobald das Project Seitens der Aufsichtsbehörde gutgeheißen und für ausreichend erachtet worden und die Berech- tigung zur ferneren Gebührenerhebung gesichert sei, die Arbeiten auch unausgesetzt fortzusetzen, soweit die Wasserverhältnisse es gestatten, die Ufer sowie auch den Canal selbst in gutem Zustande zu erhalten und darauf Bedacht zu nehmen, das jetzige Räder-Dampfboot mit dem 1. Mai 1874, wo der Vertrag mit Siebertz zu Ende geht, durch einen Schraubendampfer zu ersetzen, alles dies unter der Voraussetzung, daß die Staatsregierung auch ihrerseits dazu beitrage, die Erft- mündung offen zu halten, indem durch die Arbeiten der bauverwaltung die Versandung an der Mündung herbeigeführt wor- den;

2. die auf die Erftuferbefestigung zu verwendende Summe dem Erftconto zur Last zu schreiben und aus den Erftgebühren zu verzinsen und allmälig zu amortisiren.

Nach geschehener Berathung tritt die Versammlung diesem Vorschlage bei, er- hebt denselben in allen seinen Theilen zum Beschluß und ersucht den Vor- sitzenden die unveränderte Beibehaltung des jetzigen Erftgebühren- tarifs auf die nächsten 5 Jahre nach dem 1. Februar 1874 höheren

[Nächste Seite] orts zu beantragen.