Die Versammlung beschließt auf einen desfalls gestellten Antrag den alten Kirchhof als freier Platz liegen und als solchen in den Stadtbauplan aufnehmen zu lassen, sowie daß einstweilen auch ferner den Besitzern eigener Gräber gestattet werde, ihre Angehörigen auf dem alten Kirchhofe beerdigen zu lassen bis eigene Grabstellen auf dem neuen Kirchhofe angewiesen werden können.