Band 56: Eintrag vom  17. Juli 1872 (Nr. 542 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2/ Director-Gehalt

Sodann beschließt die Stadtverordneten-Versammlung auf den Vortrag des Bürgermeisters:

1/ dem Oberlehrer Tücking zu Arnsberg, falls derselbe die Direction des hiesigen Gymnasiums übernehmen sollte, ein pensions- berechtigtes Gehalt von fünfzehnhundert Thalern zu bewilligen, wovon jedoch für die freie Wohnung sieben und ein halbes Prozent oder vier hundert Thaler in Abzug kommen, so daß netto vierzehnhundert Thaler Gehalt verbleiben;

2/ die Directorwohnung restauriren zu lassen;

3/ dem g. Tücking bei seiner etwaigen spätern Pensionirung die an andern Königliche Gymnasien geleistete Dienstzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen in Anrechnung zu bringen;

4/ Dahin zu streben, daß der Staat das hiesige Gymnasium übernehme, oder falls dies nicht gelingen sollte, dahin mit allen Kräften zu wirken, daß der Staat einen Staatszuschuß bewillige, wodurch wir in die Möglichkeit versetzt werden, den für die Königlichen Gymnasien jetzt bestehenden Normal-Etat auch bezüglich sämmtlicher übrigen Lehrer an hiesiger Anstalt zur Ausführung bringen zu können.

[Nächste Seite] Was sodann den ferneren Antrag des g. Tücking betrifft, successive je nach der Ancienität in dem Gehalte bis zu achtzehnhundert Thalern aufgebessert zu werden, so glaubt die Stadtverordneten-Versammlung vorläufig eine verpflichtende Zusage unter den gegenwärtigen Verhältnissen, namentlich da es in der Absicht liegt das hiesige Gymnasium an den Staat zu übertragen, nicht geben zu können, erklärt sich jedoch, falls das hiesige Gymnasium ein städtisches verbleiben sollte bereit, dem Antrage auf successive Aufbesserung bis zu achtzehn- hundert Thalern zu entsprechen, sofern in Folge Zuwendung eines zur Durchführung des Normaletats ausreichenden Staatszuschusses die Mittel der Anstalt es erlauben.

a. u. s.