Auf die in Folge des Beschlusses vom 25. Juni curant erlassene öffentliche Bekanntmachung haben vier Adjuventen gegen die Verlegung der alten Kuhstraße protestirt. - Stadtrath erklärt darauf, daß unter den in dem Beschlusse vom 25. vorigen Monats gestellten Bedingungen zur Verlegung die Rechte der vier Protestirenden hinreichend gewahrt sind, und wird der Beschluß in seiner Fassung aufrecht erhalten.
a. u. s.