Der in Folge Landräthlicher Verfügung vom 24. September courant durch den Wegebaumei- ster Weise aufgestellte Kosten-Anschlag über Umlegung? respective Erinnerung des zum Neuss-Gladbacher - Communalwege gehörigen Theils des Pflasters innerhalb der Stadt Neuss auf der Neustraße und Hammthorplatz mit 880 Thaler kann in den Städtischen
[Nächste Seite]Etat pro 1847 mit aufgenommen werden.
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