Mit Bezug auf den Beschluß vom 25. vorigen Monats hat der als Ankäufer sich präsentirte RendantBroix um Feststellung der Zahlungsbedingungen ersucht, und bestimmt Stadtrath 4 Termine und zwar jedesmal ein viertel des ganzen Kaufbetrages am 1. Dezember 1873, 1874, 1875 und mithin das letzte viertel am 1. Dezember 1876. Der Restkaufpreis ist mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen. - Zugleich beschließt Stadtrath den Kaufpreis wieder in Grundeigenthum anzulegen.
a. u. s.
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