Der Vorsitzende theilt mit, daß der Wasserbauinspector Hartmann nur gestatten wolle, daß der Baggerschlamm aus der oberen Erft zwischen Oelgangsinsel und dem Festlande abgelagert würde; dies würde aber die Baggerarbeit wesentlich erschweren und deshalb auch vertheuern; der p. Seegermann fordere jetzt statt 1 Mk 20 pro KubikMeter 1M. 60 Pfge.
Gleichzeitig wird mitgetheilt, daß der Unternehmer [J.?].G. Fenster eine Offerte dahingehend gemacht habe die Baggerarbeit in der oberen Erft zu 1 Mark pro Kubikmeter zu übernehmen, wenn ihm die Baggermaschine nebst Nachen ≠ seitens der Stadt zur Disposition gestellt wird.
Die Versammlung beschließt, die Bau- und Eigenthums-Commission zu beauftragen, betreffs der projectirten Baggerarbeiten mit den Unternehmern zu verhandeln und definitiven Vertrag abzuschließen.