Erkennend und würdigend was Königlich Hochlöbliche Regierung in dem verehrten Rescripte vom 19. März courant. I S. II C. No. 5338 über die Erhöhung der Besoldung für den zweiten Lehrer an der Freischule zu bemerken Gelegenheit genommen, beschloß der Stadtrath, das Einkommen dieser zweiten Lehrerstelle für die Folgen auf Einhundert und dreißig Thaler Preuhs. Courant festzustellen.