Es wurde der durch Verfügung der königlichen Regierung vom 1. Februar courant I L. II N° 2169 zum Mitgliede des Stadtrathes bestellte Herr Winand Hansen in die Sitzung eingeführt. Derselbe schwur in die Hände des Bürgermeister folgenden Eid aus:
"Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und „Allwissenden einen leiblichen Eid, daß, nachdem „ich zum Stadtrathe bestellt worden, Seiner „königlichen Majestät von Preußen Friedrich „Wilhelm dem Vierten, meinem Allergnädig„sten Herrn, und wenn Hochdieselben nicht mehr „sein möchten, dessen Thronfolgern ich treu „und gehorsam seie, alle mir vermögen meines „Amtes obliegenden Pflichten gewissenhaft und „genau erfüllen, auch mich darum durch kein „Ansehen der Person, keinen Vortheil, keine „Leidenschaften oder andere Neben-Absichten „abhalten lassen, überhaupt aber in allen
[Nächste Seite] „Stücken so verhalten will, wie es einem rechtschaf„fenen Königlichen Stadtrathe wohl ansteht, und „gebührt, so wahr mir Gott helfe durch seinen „Sohn Jesum Christum zur E ewigen Seeligkeit. „Amen."Nachdem dieser Eid von dem neuen Stadrathe geschworen worden, wurde demselben die ErnennungsUrkunde eingehändigt, und die Installation für vollzogen erklärt.
Actum ut Supra