11. Beitrag zu den Reparaturkosten der
evangelischen Kirche.
Die Versammlung erklärt sich zufolge eines Schreibens des Königlichen Baurathamtes hierselbst mit der Zahlung eines Beitrages
zu den Reparaturkosten der evangelischen Kirche im ungefähren
Betrage von 285 thr. einverstanden.