11. Beitrag zu den Reparaturkosten der
evangelischen Kirche.
Die Versammlung erklärt sich zufolge eines Schreibens des König- lichen Baurathamtes
hierselbst mit der Zahlung eines Beitrages
zu den Reparaturkosten der evangelischen Kirche im ungefähren
Betrage von 285 thr. einverstanden.