Band 50: Eintrag vom  27. Juni 1855 (Nr. 357)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für Bauwesen p berichtete dem Gemeinderathe über die Seitens der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Direction gestellten Bedingungen in Betreff eines zu treffenden Übereinkommens mit der Stadt wegen Ausführung einer Zweigbahn vom hiesigen Bahnhofe zum Erft-Canale respective zum Zollhofe, aus welchem Referate Gemeinderath entnimmt, daß die von der Direction aufgestellten Bedingungen für die Stadt nicht annehmbar erscheinen, vielmehr mehrere erhebliche Modifikationen vorgeschlagen werden.

Nach geschehener Diskussion, wobei namentlich auch proponirt wurde, die Conzession dafür zu erwirken, daß die Stadt nach einem höhern Orts genehmigten Plane auf ihre Kosten unter Leitung der zuständigen Behörde eine Pferdebahn ausführen und den Betrieb derselben für ihre Rechnung durch die Eisenbahn-Verwaltung besorgen lasse, beschloß Gemeinderath, eine Deputation nach Aachen zur Direction zu entsenden, welche durch persönliche Rücksprache über ein für die Stadt günstigeres Übereinkommen unterhandle.

Als Mitglieder dieser Deputation, deren Bericht baldigst entgegengesehen wird, wurden außer dem Bürgermeister die Gemeindeverordneten Weise, Josten & Linden gewählt.

actum ut supra

In

[Nächste Seite] In Beziehung auf den vorläufigen Beschluß vom 13. November vorigen Jahres in Betreff des Antrages des evangelischen Presbiteriums auf Beschaffung einer Wohnung für den evangelischen Pfarrer statt der seithirigen Bewilligung einer Miethentschädigung, wird dem Gemeinderathe mitgetheilt, daß mit Rücksicht auf das Gesetz vom 14. Merz 1845 über die Aufbringung kirchlicher Bedürfnisse die Civil-Gemeinde allerdings die Pflicht habe, für eine Pfarrer-Wohnung, welche wohl als ein außerordentliches kirchliches Bedürfniß anzusehen sei, zu sorgen, und daß demgemäß der gegenwärtige Zeitpunkt zur Beschaffung einer PfarrerWohnung der geeigneteste sein dürfte, weil jetzt grade zwei passend scheinende Häuser in einiger Nähe der evanglische Kirche zu angemessenen Kaufpreise käuflich seien.

Gemeinderath autorisirte hiernach den vorsitzenden Bürgermeister, den Ankauf eines [eingefügt:der beiden] Häuser zu dem angegebenen Zwecke nach bestem Gutdünken zu bewirken.

actum ut supra