Der Vorsitzende macht der Versammlung Mittheilung von einer Verfügung der Königlichen Landrathsamtes, wonach er beauftragt ist, das Gehalt einer eventl. an Stelle der Schwester Hedwig tretenden weltlichen ersten Lehrerin durch die Versammlung in der Art sicherzustellen, daß dasselbe auf 1200 Mark nebst 240 Marks Miethsentschädigung normirt werde. Die Versammlung beschließt jedoch, wie auch in einem früheren Beschlusse bereits gesagt ist, an dem jetzt für die Lehrer und Lehrerinnen geltenden Gehalts-Regulative, wonach das Minimalgehalt einer ersten Lehrerin auf 1125 Markk normirt ist, festzuhalten, jedoch die Miethsentschädigung auf 240 Mark zu erhöhen.