Band 56: Eintrag vom  27. Januar 1873 (Nr. 737 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5/ Erhebung des Standgeldes auf dem Viehmarkte

Die Stadtverordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Ver- fügung Königlicher Regierung vom 8. d es Monats wonach der Stand- geld-Tarif für die hiesigen Weidviehmärkte vom 11. Juli 1842 resp. 3. August 1829 so lange aufrecht erhalten bleibt bis die jetzige Einrichtung besteht. - Demnach beschließt Stadtrath mit Rücksicht auf diese günstige Entscheidung mit der projectirten Verbesserung der Einrichtung des Viehmarktplatzes nunmehr baldigst vorzugehen und überträgt die Anfertigung eines Kosten- anschlags nach der Zeichnung von Rappenhöner dem Bau-Unter- nehmerLemmer.

a. u. s.

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