Vorsitzender verliest einen Beschluß des Curatoriums vom 20. des Monats, betreffend die Vertheilung von Remunerationen an die Gymnasiallehrer pro 1873, wozu sowohl in der Schulgeldmehreinnahme als auch in der auf dem städtischen Etat stehenden Summe von 675 Th. die erforderlichen Mittel disponibel sind. Die Versammlung erklärt sich mit dem Vorschlage des Curatoriums einverstanden unter dem Vorbehalte jedoch, daß falls der Normal-Etat noch in der zweiten Jahreshälfte zur Durchführung gelangen sollte, die als Remunerationen bereits gezahlten Beträge auf das vom 1. Januar 1873 ab zu gewährende Wohngehalt den betreffenden Lehrern in Abzug gebracht werden.