Die Versammlung beschließt den gegen die Verlegung der Kuhstraße eingereichten Protest als erledigt zu betrachten und nunmehr die
Genehmigung der Königlichen Regierung zu der questirten Verlegung
einzuholen.
Verlegung d. 'alten Kuhstraße' wg. fehlender gütlicher Einigung untersagt, 1873; heute
Marienstraße; Entwässerung d. Häuser d. Firma Wilhelm Werhahn in Kanal d. #O