Der Vorsitzende legt eine Verfügung der Königlichen Regierung vor, wonach die Stadtverordneten-Versammlung sich gutachtlich über die Vereinigung der bisherigen 3 katholischen Schulvorstände zu einen einzigen Schulvorstande für die sämmtlichen katholischen Schulclassen und über die Anzahl der Mitglieder desselben zu aeußernaeußeren habe.
Die Versammlung erklärt es ebenfalls für angemessen, daß die 3 Schulvorstände zu einem vereinigt werden und die Zahl der außer dem Localschulinspector und dem Bürgermeister zu ernennenden Mitglieder dieses gemeinschaftlichen Vorstandes sechs betrage.
Gleichzeitig beschließt die Versammlung, bei der Königlichen Regierung zu beantragen, daß für die 6 Mitglieder des Schulvorstandes der Stadtveordneten-Versammlung das Wahlrecht bewilligt werden möge.