Band 52: Eintrag vom  20. April 1860 (Nr. 603)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Errichtung einer höheren Töchterschule respective einer Ursuliner Filiale.

In Verfolg der Verhandlung vom 16. des Monats ging Stadtrath dazu über, heute darüber zu berathen, ob die höhere Töchterschule unter den festgestellten Bedingungen dem Ursuliner-Orden übertragen werden solle, oder ob weltliche Lehrerinnen zu berufen seien.

Stadtverordneter Schmitz erwähnt zunächst, daß in den fraglichen Bedingungen nichts in Betreff der Tragung der Cultuskosten stipulirt sei, worauf der Bürgermeister bemerkt, daß diese Kosten die Stadt nicht angehen würden. Stadtverordneter Wilms macht darauf aufmerksam, daß die Stadt Aachen bei der Berufung der Ursulinerinnen mehrere günstigere Bedingungen in ihrem Vertrage habe, worauf Vorsitzender erwidert, daß es sich heute nicht um seine Bedingungen, die erst in ihren Hauptpunktationen festgestellt seien, handeln, möge man übrigens später darauf zurückkommen.

Es wurde nunmehr die Kostenübersicht in Betreff der Berufung weltlicher Lehrerinnen berathen. Hierbei wird Seitens der Stadtverordneten Therkatz darauf hingewiesen, wie mehrere Ausgabenposten füglich niedriger als nach dem Commissionsantrage, angenommen werden respective gänzlich ausfallen können. Stadtverordneter Sommer stellte entgegen, daß wenn bei der Berufung, die Ausgabe niedriger angenommen werde, ein Gleiches auch mit der Einnahme geschehen müsse, wobei dann die Schülerinnenzahl füglich von 40 auf die gegenwärtige Zahl 28 zu moderiren wäre.

Nachdem die Kostenberechnung postenweise speziell geprüft worden, wurden für den eventuellen Fall bewilligt: a. an Gehältern für zwei Lehrerinnen mußten freier Wohnung Th. 700 - " - . b. an Miethe für diese beiden Lehrerinnen sowie für die beiden Schullokale Th 150 -" c. für Unterhaltung der Utensilien Th 50 - " d. für den Gesang-Unterricht Th 50 - " - Summa Th 950 - " Für Ertheilung des Unterrichtes in der Geschichte und in der Geographie wurde keine besonderer Credit votirt.

[Nächste Seite] Das Schulgeld wurde selbstredend in die städtische Kasse fließen, dessen Ertrag von der jedesmaligen Frequenz der Schule abhangen würde.

Stadtverordneter Dr. Sels weist darauf hin, daß die weltlichen Lehrerinnen pensionsberechtigt sein würden, und aus diesem Grunde ebenfalls ein geistlicher Orden vorzuzienen sein dürfte.

Sodann wurde die Organisation eines besondern Schulvorstandes beschlossen, welcher abgesehen, von der städtischen Schul-Commission, die Schule zunächst zu beaufsichtigen habe.

Hierauf wurden folgende Anträge eingebracht: Stadtverordneter Weise stellte den Antrag: " die Stadtverordneten-Versammlung möge beschließen, den " Unterricht in der höheren Töchterschule und einer dreiklassigen " Elementarschule durch gesetzlich geprüfte Lehrerinnen, den " Ursulinerinnen zu übertragen, mit dem Vorbehalte, daß die " Beschaffung eines geeigneten Lokales einer näheren Verein" barung unterliegen.

" Wenn die Ursulinerinnen es ablehnen möchten, den Unter" richt unter den erwähnten Bedingungen zu übernehmen, " so soll die städtische Schulkommission ersucht werden, zwei " gesetzlich geprüfte qualifitirte Lehrerinnen für eine zweiklas" sige höhere Töchterschule zu berufen, wozu auf Grund der " heutigen Berathung seiner Zeit 950 Thlr disponibel gestellt " werden sollen.

Die Commission hatte folgenden Antrag gestellt: " die Einrichtung der höhren Töchterschule auf Grund der " aufgestellten Bedingungen dem Orden der Ursuliner " zu übertragen, und zu dem Ende mit demselben in " Unterhandlung zu treten.

Stadtverordneter Weise bemerkt hierzu in seiner Eigenschaft als Commissionsmitglied, daß er den letzten Passus des Antrages überhört haben möchte, und es demselben nicht in der Commission beigestimmt habe.

Der Bürgermeister sellte den Antrag: " Die festgestellten Bedingungen dem Orden der " Ursuliner zuzufertigen zur Erklärung darüber, ob " er geneigt sei, auf Grund derselben, hierselbst eine " Filiale zu errichten, selbstredend unter dem Vorbehalte, " daß ein geeignetes Lokal gefunden werde.

Der Antrag des Stadtverordneten Weise als der am weitesten gehende, wurde zuerst zur Abstimmung gebracht, wofür sich nur der Antragsteller erhob.

Demnächst wurde über den Commissionsantrag und zwar auf Verlangen namentlich abgestimmt, wobei die Stadtver-

[Nächste Seite] verordneten Casp.Thywissen, Sommer, Dr. Hellersberg, B. Nix, Dr. Sels, Kallen, Fischer, Schellens, H. Thywissen jr. und der Bürgermeister Ridder für denselben, und die Stadtverordneten Schmitz, Derath, Graeff, Therkatz, Wilms, Weise, Esser, Ibels, gegen denselben sich aussprachen. Der Antrag ist somit mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen, und der Antrag des Bürgermeisters nun selbst erledigt.