Band 50: Eintrag vom  9. März 1857 (Nr. 717)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Um die durch die Pappelpflanzung auf dem Communalwege nach dem Rheine für die anschießenden Wiesen entstehenden Nachtheile möglichst zu vermeiden, erklärte Stadtratz sich damit einverstanden, daß ein Theil der Pappelbäume in der Weise beseitigt werde, daß ein Baum um den andern weggeräumt werde.

actum ut supra