Der Vorsitzende verliest eine Verfügung der Königlichen Regierung, worin dieselbe den Antrag des Rheinisch-Westfälischen Feuerwehrverbandes, daß die Gemeindevertretung den Mitgliedern der im Orte bestehenden freiwilligen Feuerwehren zusichert, im Falle einer Verunglückung eines Wehrmannes demselben respective seiner Familie eine die verlorene Erwerbsfähigkeit vollständig ersetzende Unterstützung (Schadenersatzleistung) zu gewähren, befürwortet. Da hier keine Feuerwehr besteht, erledigt sich der Antrag von selbst.
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