In Ergänzung des Beschlusses vom 20. Juni courant betreffend der Versetzung der an einer vierten Knabenklase angestellt von LehrerinDahmen an die Stelle der verstorbenen Lehrerin Deussen, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung weiterhin, daß für die vacant werdende vierte Lehrerstelle an einer Knabenschule, wie für fünfte Lehrerstellen 1100 Mark Gehalt und Dienstwohnung oder statt letzterer 150 Mark Miethsentschädigung festgestellt werden.