Band 75: Eintrag vom  29. Juli 1930 (Nr. 1255)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
18. Beschaffung des Finanzbedarfs.

Sofern während der bevorstehenden Ferienzeit dringlicher Finanzbedarf eintreten sollte, ist die Stadtverordnetenver- sammlung ermächtigt, Darlehen mit Zustimmung der Finanzdeputation aufzunehmen. Die Zustimmung der Stadt- verordnetenversammlung soll nachträglich eingeholt wer- den.