Band 59: Eintrag vom  24. November 1881 (Nr. 820)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Uebergänge für Fußgänger an der Eisenbahn.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die Kosten zur Herstellung eines Ueberganges für Fußgänger über die Rheinische Bahn nach Angabe des Königlichen EisenbahnbetriebsAmtes zu Crefeld 3 000 Mark betragen.

Derselbe bringt gleichzeitig eine Verfügung der Königlichen Regierung zur Kenntniß, wonach das Königliche Eisenbahnbetriebsamt zu Crefeld erklärt hat, dem Antrag der Stadt Neuss den projectirten Entwässerungskanal zu verlängern in Anbetracht des Kostenaufwandes nicht einseitig beitreten zu können und deshalb eine commissarische Berathung dieser Angelegenheit vorschlägt.

Die Versammlung beschließt auf Antrag des Stadtverordenten Franken, bei dem Königlichen Eisenbahn-Ministerium vorstellig zu werden, damit die sanitätspolizeilichen Mißstände bei dem hiesigen Eisenbahn-Übergange endlich beseitigt werden.