Der Vorsitzende theilt mit, daß der Lehrerin der 2. Klasse der evangelischen Schule außer der Miethsentschädigung von 150 Mark ein Gehalt von 1200 Mark zuerkannt ist, die Versammlung beschließt, bei der Königlichen Regierung vorstellig zu werden, das Gehalt derselben auf 1050 Mark zu ermäßigen
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