Vorsitzender trug dem Gemeinderathe vor, daß dem Polizei- Commissair , wenn dieser sich, wie dies wünschenswerth erscheine, mehr dem exekutiven Dienste widmen solle, nothwendigerweise eine Aushülfe auf dem Büreau beigegeben werden müsse.
Ferner bemerkt derselbe, wie ebenfalls das Bürgermeister- Amt einer dringenden Stütze in der Person eines remunerirten Beigeordneten bedürfe.
Gemeinderath beauftragte die Commission für Finanz- wesen , die beiden Angelegenheiten einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen und eventuell geeignete Vor- schläge zu machen.
actum ut supra