Band 52: Eintrag vom  28. Februar 1859 (Nr. 366)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Feststellung der Entschädigung für Heitzung und Reinigung der evangelischen Schule.

Einverstanden mit der städtischen Schul-Commission bewilligt die Versammlung dem Lehrer Wildt für die Reinigung und Heitzung der evang. Schule eine jährliche Vergütung von 20 Thlr und zwar ausnahmsweise, weil die gedachten Verrichtungen für eine einzelne Klasse kostspieliger sind, als an Schulen, wo mehrere Klassen bestehen, und aus diesem Grunde an den mehrklassigen kath. Schulen nur 15 Thlr pro Klasse bezahlt werden.

actum ut supra