Der vorsitzende Bürgermeister theilt dem Gemeinderathe in Betreff der Beschaffung eines Pfarrhauses für die evangelische Gemeinde mit, daß die verschiedenen hier käuflichen Häuser, welche von der hiesigen Verwaltung dem evangelischen Presbyterium angeboten worden, dem letzteren
[Nächste Seite] nicht gefallen hätten, daß man nunmehr beantragt habe, auf einem städtischen Platze in der Alleestraße ein neues Pfarrhaus zu bauen, dazu aber gehufs gleichzeitiger Beschaffung eines Gartens drei nebenanliegende kleine Häuser zu requiriren, und für den Garten abbrechen zu lassen.Gemeinderath gab nach vorheriger Berathung die Erklärung ab, wie es der Gemeinde nicht wohl zugemuthet werden könne, zur Bereitstellung eines kleinen Gartens für die Pfarrwohnung 1500 bis 1600 Thlr auszulegen, unter welcher Summe jene drei kleine Häuser nicht zu haben seien, und wie auf die Disponibelstellung des fraglichen Bauplatzes in der Alleestraße unmöglich eingegangen werden könne.
Da der von der Gemeinde angebotene Bauplatz unmittelbar neben der evangelischen Schule, von dem evangelischen Presbyterium nicht acceptirt worden, die Gemeinde andere geeignete Plätze nicht besitzt, und wie bereits eben bemerkt, die verschiedenen der evangelischen Gemeinde zum Ankauf angebotenen Häuser, worunter auch ein fast neues ansehnliches Haus mit Garten in der Friedrichstraße, das zu 3 500 Thlr angekauft werden konnte, alle nicht passend befunden worden, so beschließt Gemeinderath, der evangelischen Gemeinde eine Summe von 3 500 Thlr bereit zu stellen, um vermittelst derselben entweder selbst ein Haus anzukaufen oder nach vorheriger Erwerbung eines beliebigen Platzes neubauen zu lassen.
actum ut supra
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