Der Vorsitzende legt der Versammlung eine Verfügung des hiesigen Landrathsamtes vom 6. des Monats resp. der Königlichen Regierung vom 31. vorigen Monats vor, wodurch Aeußerung über einen Seitens des Stadtverordneten Franken bei der Königlichen Regierung gestellten Antrag um Gestaltung der Bepflanzung des Dammes zwischen Hessen- und Oberthor, verlangt wird.
Nach längerer Berathung beschließt die Versammlung auf eine Aeußerung über den gestellten Antrag nicht einzugehen, vielmehr mit Rücksicht auf die möglichen Folgen solchen Aeußerung dieselbe abzulehnen.
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