Band 60: Eintrag vom  19. Februar 1894 (Nr. 1369)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

§. 8. Die etwa im öffentlichen Preußischen Schul- dienste an anderen Anstalten nach erfolg- ter definitiver Anstellung verbrachte Zeit wird hinsichtlich der Steigesätze bis zu 10 Jahren in vollem Betrage, darüber hinaus auf Vor- schlag des Schulvorstandes nach besonderer Be- schlußfassung der Stadtverordneten-Ver-

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sammlung in Betracht gezogen.