4. Erhöhung der Gehälter der 3. und 4. Lehrerinnen .
Der Vorsitzende theilt mit, daß die Schulvorstände den Antrag gestellt hätten, das Gehalt der 2. und 3, Lehrerinnen auf 1050 Mark und 150 Mark Miethsentschädigung und das der 4ten Lehrerinnen auf 900 Mark und 150 Mark Miethsentschädigung zu erhöhen, da sich bis jetzt trotz mehrmaligen Publication für die mit dem bisherigen Gehalte ausgeschriebenen Lehrerinnenstellen noch keine Lehrerinnen gemeldet hätten. Die Versammlung beschließt hierauf, auf den gestellten Antrag nicht einzugehen.