Auf Vorschlag des Schulvorstandes beschließt die Versammlung unter Modificirung des Beschlusses vom 10. Januar courant, die Errichtung einer gemischten Hülfsclasse unter Leitung einer Lehrerin zu Ostern dieses Jahres betreffend, nunmehr,
[Nächste Seite] da nach Errichtung einer solchen Klasse noch nicht sämmtliche Schulpflichtigen Kinder zu Ostern aufgenommen werden können, zwei Klassen und zwar eine Knaben- und eine MädchenKlasse unter Leitung eines Lehrers mit einem Gehalte von 1200 Mark und einer Lehrerin mit einem solchen von 900 und zu freier Wohnung resp. 150 Mark Miethsentschädigung zu errichten.