Band 75: Sitzung vom  14. Februar 1929 (Nr. 93)

 

den 14. Februar 1929.

Anwesend unter dem Vorsitze des Oberbürgermeisters Hüpper, die Beigeordneten Dr. van Hesemann, Goertz und die Stadtverordneten Andermahr, Arenbrust, Busch, Derichs, Dicken Benjamin, Dicken Johann, Ettelbrück, Flock, Frings, Gallas, Gärtner, Giesen, Granderath, Grunau, Heurich, Hollmann, Knümann, Kreuels, Kreutzer, Lange, Martin, Reinartz, Rühl, Schmitz Josef, Schram, Stamm, Steinhauer, Strerath, Thomae, Thywissen Kornelius, Tilmes und Woltmann.

Entschuldigt die Beigeordneten Thielemann und Thywissen und die Stadtverordneten Brose, Rinke und Gottfried Schmitz.

Die Stadtverordneten - Versammlung besteht aus 38 Mitgliedern.

Verwaltungsdirektor Etz als Protokollführer. Die Zusammenberufung hat unter Beachtung der Vorschriften in den §§ 37 und 38 der Städteordnung stattgefunden, jedoch wurde mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der zur Beratung gestellten Gegenstände von der für die Zusammenberufung der Stadtverordneten - Versammlung vorgeschriebenen Frist von 2 freien Tagen Abstand genommen. Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Dringlichkeit der Beratungsgegenstände an und hat gegen die Form der Zusammenberufung keine Bedenken.