2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die nothwendigs- ten Reparatur-Arbeiten des Zoll-Abfertigungs- lokals im hiesigen Zollhafen vornehmen zu lassen, ohne jedoch hierfür eine Rechtsverbindlichkeit anzu- erkennen und beauftragt den Bürgermeister, durch weitere Verhandlungen mit der Steuerbehörde eine Klarstellung des Rechtsverhältnisses der Stadt zu letzterer herbeizuführen.