Die Stadtausschußmitglieder RechtsanwaltDr. Eugen Nolden, Stadtverordneter Wilhelm Knümann und Stadtverordneter Fritz Cillis, die durch den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Düsseldorf unterm 25. Februar 1930 I. D. N° 900 Fr. bestätigt worden sind, wurden nach Vorschrift des § 35 der Städteordnung unter Hinweis auf ihren am heutigen Tage auf die Verfassung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates geleisteten Diensteid in ihr neues Amt eingeführt.