Band 60: Eintrag vom  10. Februar 1890 (Nr. 629)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

"N° 1.) Zu §. 6. wie bereits in der Sitzung vom 28. Januar 1890 genehmigt. "N° 2.) Zu §. 2 N°3 Die Stadtgemeinde Neuhs übergibt der Steuerverwaltung ferner zum Zwecke der Vergrößerung des Zoll- hafens und als integrirenden Theil dessel- ben, gleichwie den im §. 2 unter N° 3 des Vertrages vom 13. Januar 1890 und in dem, dem letzteren angeschlossenen Situationsplan mit den Buchstaben b. h. i. k. bezeichneten Theil des Dampf- krahnstadens , die an die südliche Ecke der Dampfkrahnanlage in der Richtung von Norden nach Süden anschließende 40 Meter lange Strecke des Erftkanalwerf- tes, welche zwischen dem Erftkanal und dem Fahrwege liegt, nebst ausliegenden

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Eisenbahngeleisen. Dieser Theil des Erftkanal- werftes ist auf dem im §. 1 des Vertrages vom 13. Januar 1890 vermerkten Situationsplane nachträglich mit den Buchstaben b. t. u. v. bezeich- net. N° 3.) Zu §13. Wenn der Dampfkrahn zur Aus- oder Einladung von Gütern nicht benutzt wird, fällt auch die Erhebung der Gebühren aus, welche für die Benutzung des Dampfkrahns zu zahlen sind."