Stadtverordnetenversammlung erklärt sich gemäß der von der früheren Gemeinde Weckhoven übernommenen Bürgschaft damit einverstanden, daß an W. Heesen, Neuss-Weckhoven, an rückständiger Pacht des Ballspielvereins Weckhoven einmalig 205,- M gezahlt werden. Sie ist weiter damit einverstanden, daß auf dem Platz Fanggitter (Kosten einmalig 300 M) aufgestellt werden zur Vermeidung von Beschädigungen der Heesen'schen Nachbargrundstücke, in welchem Falle Heesen bereit ist, die Jahrespacht des Ballspielvereines von 300 auf 180 M zu ermäßigen.
[Nächste Seite]Deckung der Beträge von 205 + 300 M erfolgt aus Ersparnissen des Amtes für Jugendpflege und Leibesübungen aus dem Jahre 1929.