Band 75: Eintrag vom  27. Dezember 1930 (Nr. 1323)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
14. Auseinandersetzung zwischen der Stadt Neuss und der Gemeinde Neukirchen.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Aus- einandersetzung zwischen der Stadt Neuss und der Gemein- de Neukirchen in folgender Weise vorzunehmen: a) Die Restkaufpreisschuld an Witwe Peter Leuschin Neuss-Weckhoven für ein in Neuss-Weckhoven liegen- des Grundstück von 3800,- RM wird ganz auf die Stadt übernommen. b) von den nachstehenden von der Landgemein- de Hoisten aufgenommenen Schulden: 1. Darlehen zur Deckung von Etatsfehlbeträgen 5000,- M 2. Aufwertungsdarlehen für Wegebau von 2000,- " 3. Differenzbetrag zwischen An- und Verkaufs- preis beim Anwesen Stammenin Speck von 10500,- " 13000,- zus. 20000,- M 17500,- wird der nach der Steuerkraft auf Neuss-Weckhoven entfallende Teil von 45,31 % = 7929,25 9062 M auf die Stadt übernommen. c) von den von der Landgemeinde Hoisten aufge- nommenen Wege- und Kanalbauschulden in der Gesamthöhe von 63770 RM wird der nach der Länge auf Neuss-Weckhoven entfallende Teil von 40706,40 M werden auf die Stadt Neuss übernommen. e) mit Rücksicht auf die Schulden und Lasten, die die Gemeinde Neukirchen durch den von der Landgemeinde Hoisten errichteten Schul- neubau in Helpenstein zu tragen hat, und außerdem mit Rücksicht auf sonstige, zu übertragen: 112935,65

d) Die von der Landge- meinde Hoisten für die Gemeindewohnungs- bauten in Neuss-Weck- hoven aufgenommenen Darlehen in der Gesamt- höhe von 60500,-

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Übertrag: 112935,65 infolge der kommunalen Neugliederung für die Ge- meinde Neukirchen eingetretenen Belastungen über- nimmt die Stadt Neuss einen Schuldbetrag von 30000,- f) die Stadt Neuss beteiligt sich an den Kosten der Unterhaltung der Wege in dem nach Neukirchen eingegliederten Teil der früheren Landgemeinde Hoisten (mit Ausnahme der Wege zur Schule Helpenstein) auf die Dauer von 5 Jahren in demselben Verhältnis, in dem die frühere Ort- schaft Weckhoven an den Kosten der Unterhal- tung der Wege in der ganzen früheren Land- gemeinde Hoisten teilgenommen hat Diese Kostenbeteiligung beläuft sich auf 3917,64 ____________ Für die auf die Stadt Neuss entfallende Ge- samtsumme von 146853,29 M 147986,04 RM übernimmt die Stadt Neuss, soweit möglich, entsprechen- de Anleihebeträge der früheren Landgemeinde Hoisten; ein etwa verbleibender Spitzenbetrag soll an die Gemeinde Neukirchen gezahlt werden; zur Ausführung wird die Verwaltung ermächtigt.

Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Neuss und dem Amt Hülchrath in Neukirchen ist jetzt noch nicht möglich. Sie muß nach endgültiger Regelung der Ämterzusammenlegung noch erfolgen.