Stadtverordnetenversammlung beschließt Genehmi- gungserteilung an die Rheinbahn für die Strecke Meererbusch - Neuss unter dem Vorbehalt des jederzeiti- gen Widerrufs. Über die von Rheinbahn für die Be- nutzung der Straßenbahnstrecken der Stadt Neuss zu zahlende Anerkennungsgebühr oder sonst näher zu ver- einbarende Abgabe, die Zugzahl, Höhe der Tarife und die Dauer der Genehmigung sollen sofort Verhandlun- gen eingeleitet werden.