Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Ein- richtung einer mit der kaufmännischen Berufsschule verbunde- nenHandelsschule nach den in der vorliegenden Denk- schrift enthaltenen Richtlinien ab 1.4.1927 und erklärt sich mit der aufgestellten Schulordnung einverstanden.
Zu Mitgliedern des Kuratoriums der Handelsschule werden gewählt: Der Oberbürgermeister bezw. dessen Stellvertreter als Vor- sitzender, 3 Stadtverordnete, 3 Mitglieder der Industrie- und Handelskammer. Die Besetzung der Lehrerstelle
[Nächste Seite]und die Wahl des Kuratoriums werden vertagt.