Stadtverordnetenversammlung gibt ihre grundsätzliche Zustimmung zur Bewilligung eines Zuschusses von 10 000 M zur Errichtung einer von den Neußer Industriellen einzurichtenden Lehrwerkstätte, macht aber die Auszahlung von vorheriger Behandlung in der Finanzdeputation abhängig.
Gleichzeitig erklärt die Stadtverordnetenversammlung sich damit einverstanden, daß die Stadt für ein Darlehen von 20 000 M, welches die Industriellen zur Einrichtung der Lehrwerkstätte bei der städtischen Sparkasse zu dem üblichen Zinsfuß aufzunehmen beabsichtigen, die selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt.