Stadtverordneten - Versammlung übernimmt für das auf 2157,10 G. M aufgewertete Papiermarkdarlehn von 630 000 M, das von der Kreissparkasse Neussder Gesellschaft für landwirtschaftliche Frauenbildung Seli- kum gewährt worden ist, die selbstschuldnerische Bürg- schaft. Der Stadtverordnetenbeschluß vom 28. März 1922, durch den die Bürgschaft für das Papiermarkdarlehn übernommen wurde, wird dadurch aufgehoben.
Stadtverordneten - Versammlung beschließt, die Aus- fallbürgschaft für ein der Neußer Baugenossenschaft für Beamte und Privatangestellte von der Eisenbahn- direktion Köln gegebenes Darlehen in Höhe von 120 000 M für den Bau einer Häusergruppe an der Kamillianerstraße zu übernehmen und zwar so, daß sich die Ausfallbürgschaft für die Zwischenkredite bis zur ganzen Höhe des Darlehens und nach Fertigstel- lung der Häusergruppe für einen Betrag in Höhe von 40 000 M aus diesen 120 000 M erstreckt.