Band 50: Eintrag vom  04. Oktober 1854 (Nr. 239 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath nahm heute in Folge einer höhern Verfü- gung die Erörterung der Frage vor, ob und welchen Ein- fluß das Bestehen einer zu gründenden Kreis-Sparkasse neben der hiesigen städtischen Sparkasse für das eine und andre dieser Institute habe, und ob es sich eventuell nicht empfehlen möchte, unter Ausdehnung des Statuts der städtischen Sparkasse auf den ganzen Kreis, von Er- richtung einer Kreis-Sparkasse gänzlich zu abstrahiren.

Wie bereits von der landräthlichen Behörde hervorgehoben, würde auch nach der Ansicht des Gemeinderathes das Vor-

[Nächste Seite] Vorhandenseyn zweier Sparkassen an einem und demselben Orte und theilweise auf denselben Wirkungskreis an- gewiesen, allerdings nicht wünschenswerth erscheinen.

Gemeinderath hält indessen dafür, daß, nachdem die städtische Sparkasse bereits seit einer Reihe von Jahren besteht, ihre Wirksamkeit auf die Gemeinden des Kreises ausgedehnt ist, und dieses Institut sich eines guten Rufes und eines allgemeinen Vertrauens erfreut, eine neben derselben zu errichtende Kreis- Sparkasse schwerlich aufkommen würde. Sollte aber dennoch die Errichtung einer Kreis-Sparkasse zur Ausführung gebracht werden, so würden nothwen- digerweise beide Institute durch eintretende, fast nicht zu vermeidende Concurrenz im Zins- fuße, sich mehr oder weniger nachtheilig gegenüber stehen. Abgesehen davon, daß eine zu gründende zweite Sparkasse an hiesigem Orte schwerlich lebensfähig werden dürfte, liegen auch keine Motive vor, welche die Errichtung einer solchen nur entfernt als nothwendig bezeichnen könnten, zumal den Kreis-Eingesessenen die mit [eingefügt:fast] keinerlei Beschwerden verbundene Benutzung der hiesigen städtischen Sparkasse stets offen steht, und solche von denselben auch wirklich benutzt wird.

Aus denselben Gründen kann ebenfalls die eventuell angeregte Erweiterung der städtischen Sparkasse zu einer Kreis-Sparkasse weder anräthlich noch nöthig erachtet werden.

actum ut supra