capitulum gegen magistratum
nach verleßenem von seithen capituli dahirr gegen bürgemeister rath und gemeinde submissional abfertigung sambt dem von herrvicario generali qua commissario electorati ertheilten decreto, ist der bescheidt sothann schrifft ad contradicandum gehörendt hirauff zu schicken, anbeij der arcken halber die nothige vorstellung zu thuen.
auff suppliciren deren gewesenen olligspfächteren Hoffmann und Bartholomaei, so dan Ramrath und Schmitz pfächteren der lohnmühlen sollen die verpfachtungs protocolla nachgesehen worden.