Da die Bittstellerin EhefrauPonken von der Aufstellung einer Bude am Zollthore Abstand nehmen zu wollen erklärt hat, so ist dieser Gegenstand für den Stadtrath erledigt, zumal über die Zuläßigkeit der Aufstellung eines blosen Obstkrams, wie er jetzt beabsichtigt ist, lediglich das Bürgermeister-Amt zu entscheiden hat.
actum ut supra
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