beij gehaltener versamblung mit beruffenen gemeindtsfreunden ist von commission wegen bürgermeister undt rath anbefohlen vom canzel publiciren zu laßen die einscheurende freuchten zu dreschen mit der warnung, daß sonstens im notfall durch die frantzosen das strohe mit denen freuchten weggenohmen werden solle dan ist fur guth und dienlich befunden worden den vorrath an roggen und haberen von denen gelieferten rationen zu verkauffen welches HerrBringmann alß gewesenen empfangen von denen gelieferten rationen committirt wirdt. in gefolg obigen befehls haben herr bürgermeister gesteren den betteljäger in die baurbahn geschickt umb denen halbwinneren anzusagen, daß ohne anstandt anfangen sollen zu dreschen,